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Neugründung Magieakademie in Lorit

Verfasst: Mo 29. Apr 2013, 11:23
von Hadubrand
Aufgrund des letzten IT-Tages soll eine Magierakademie gegründet werden.

Dazu gibt es derzeit folgende Vorschläge:

Name: "Akademie der magischen Hand zu Lorit"

Symbolik: 2 seitlich gelagerte, leicht gekrümmte weiße Hände auf (dunkel)grauem Hintergrund [Grafik folgt]

Spekabilität: wird derzeit gesichtet

Lehrstühle: wird derzeit gesichtet (je nach Dozent)

Ausarbeitung: folgt

Re: Neugründung Magieakademie in Lorit

Verfasst: Di 30. Apr 2013, 13:02
von Bruder Winand
Ist eigentlich noch geplant irgendetwas IT als Forenspiel zu besprechen?
Oder soll die weitere Ausarbeitung dann rein OT passieren?

Re: Neugründung Magieakademie in Lorit

Verfasst: Fr 3. Mai 2013, 16:01
von Hadubrand
Ich würde gern die Grundsätze noch OT abklären, aber danach können wir gern IT über gewissen Punkte diskutieren.
---

Aufgrund von Chrissis Mitschrift habe ich jetzt mal probiert die Abklärungen des letzten IT-Tages in eine schriftliche Zusammenfassung zu gießen. (Was wirklich nicht einfach war...) Leider dürfen bei unserer Forumsoftwaren keine .doc(x)-Dateien hochgeladen werden, sodass ich den Text mal nachfolgend reinkopiere.

Das ganze ist jetzt mal ein erster Entwurf über den OT gerne diskutiert werden kann. Ich habe mich zu diesem Schritt entschlossen bevor sich IT- und OT-Gerüchte sich vermischen und es zu Missinterpretationen kommt. Weiters kann es sein, dass ich doch noch Punkte übersehen habe usw. dh es kann mit der Zeit noch weitere Versionen geben.

Ich bin auf eure Rückmeldung gespannt.

Danke nochmals an alle Beteiligten und Chrissi für die Mühe der Mitschrift dieses Gesprächs ;)

Re: Neugründung Magieakademie in Lorit - Entwurf Satzung

Verfasst: Fr 3. Mai 2013, 16:02
von Hadubrand
Akademie der magischen Hand zu Lorit


Wegleitung und Edikt aller magischen Personen in Lorit unter der Akademie der magischen Hand zu Lorit

1) Zuforderste und dringliche Feststellung zur Natur des unaufhörlichen Strebens einer jeden magischen Wesens Lorits
Leitbild

Die Akademie verschreibt sich folgenden Werten

• Wissen
• Gelehrsamkeit
• Forschung
• Kontrolle
• Erziehung
• Schutz des Landes und seiner Bewohner

Dazu verwendet die Akademie folgende Begriffe

• richtungsweisend
• behütend

Alle magisch-begabten Wesen müssen durch die Akademie in Ihrem Wirken und ihren Taten lizensiert werden und sind deren Grundsätzen unterworfen. (Die Ausnahmen bilden die Elfen Lorits.) Hier ist dann zwischen Personen/Wesen des Lehrköpers (=alle die einen Titel der Akademie führen) und allen einfachen Mitgliedern der Akademie zu unterscheiden.

Die Akademie hat im Kriegsfall auf Anforderung der Orden das Land Lorit mit jeder gebotener Ressource zu unterstützen.

Das Symbol der Akademie sieht folgendermaßen aus:

[Graphik folgt]

2) Ein jedes gebraucht Ordnung und Struktur
Regeln zur Verwaltung und Struktur

a) Der Akademieleiter muss einen einwandfreien Leumund haben, aufrechter und lorit-ergebener Gesinnung sowie magisch begabt sein. Dem Akademieleiter bleibt selbst überlassen welche Aufgaben er an andere Personen und Wesen übergibt.

b) Die Wahl des Akademieleiters

• muss einstimmig erfolgen.
• erfolgt durch den Beirat.

• Nach 30 Tagen ohne einstimmige Wahl darf der Stellvertreter nicht mehr zu Wahl antreten.
• Nach 30 Tagen ohne einstimmige Entscheidung entscheiden die Orden über die nächste Akademieleitung.

c) Der Beirat ist ein ständig besetztes Gremium, dass den Akademieleiter berät und unterstützt. Von der Akademieleitung können verschiedene Aufgaben an den Beirat übertragen werden.

d) Der Beirat wird von folgenden Gruppierungen gestellt:

• 1 MagierIn der Akademie (=Stellvertretung der Akademieleitung)
• 1 KlerikerIn der Isana (bestellt durch den Sturmwind)
• 1 Mitglied der LLW (Diese darf allerdings nicht magisch sein.)

e) Der Stellvertreter der Akademieleitung ist berechtigt in der Abwesenheit der Akademieleitung dessen Aufgaben sowie Rechte und Pflichten zu übernehmen. Mit der Übernahme dieser Aufgaben wird die Position im Beirat durch eine andere Person übernommen. Die Wahl des Stellvertreters erfolgt durch die Magister Majoris der Akademie.

f) Die Leiter der Fachbereiche sind für Ihren jeweiligen Sachbereich gegenüber dem Akademieleiter verantwortlich.

g) Die Magister Majoris haben ihren Dienst an der Akademie abgeleistet und haben die Charakterprüfung durch die Orden bestanden. Sie sind nun ein Meister in ihrer Magie.

h) Die Magister Minoris haben die theoretische Ausbildung abgeschlossen und müssen jetzt Ihren Dienst an Lorit, Orden und Akademie ableisten.

i) Adepten sind die SchülerInnen der Akademie, welche sich gerade in der Ausbildung befinden.

j) Die Struktur der Akademie gliedert sich wie folgt:

• Akademieleiter
• Stellvertreter
• Leiter Fachbereiche
• Magister majoris
• Magister minoris
• Adepten

k) Magische Personen/Wesen, die aufgrund Ihrer Anwesenheit in Lorit immer in Akademie "aufgenommen" werden, werden als einfache Mitgleider bezeichnet. Diese Personen sind den Pflichten der Akademei unterworfen, haben aber allerdings nicht die Rechte von verifizierten Akademiemitgliedern. (Zur Unterscheidung von einfachen Mitgliedern werden diese verifizierte Akademiemitglieder in ihrer Gesamtheit der "Lehrkörper" genannt."

3) Von der Reifung des Wissens und deren Prüfung

• Die magische Ausbildung erfolgt durch einen zugeteilten Magister, der die jeweiligen Lehrschwerpunkte festsetzt.
• Die nichtmagische Kampfausbildung an der Akademie erfolgt durch die Sofreskirche.
• Die Ausbildung in Ethik und Moral erfolgt durch Vertreter alle 4 Orden und mit Unterstützung der Akademiemitglieder.
• Adepten müssen als nach Abschluß der theoretischen Prüfung als Magister Minoris dem Land Lorit (und somit den Orden, dem Letzten Loriter Widerstand oder der Akademie) dienen (maximale Dauer: die bisherige Lehrzeit) oder die Ausbildung bezahlen (diese Schulden können dann auch abgearbeitet werden).
• Die letztgültige Entscheidung zum Erhebung zum Magister Minoris bzw. Magister Majoris überliegt den Orden, die den Propanden auf seine charakterliche Stärke testen.


4) Verbotene Magieformen

Nachfolgende Magieformen sind in Lorit verboten und werden als Schwarzmagie bezeichnet:

• Jegliche Blutmagie
• Jegliche Beschwörung (inklusive Herbeirufung von Dämonen)
• Dämonologie
• Nekromantie und Seelenmagie
• Beherrschung
• Temporalmagie
• Schändermagie

Bei folgenden Magieformen kann eine Lehrlizenz erteilt werden um die SchülerInnen in deren Verteidigung zu stärken:

• Dämonologie
• Nekromantie
• Beherrschung
• Beschwörung

ad Beherrschung: Hier ist jede Form der Magie gemeint, die den Willen eines anderen Wessen für länger als 5 Minuten unter den Willen des Zauberenden stellt oder die einen Angriff oder Schaden beim Opfer (oder anderen) herbeiführen würde. Somit Zauber mit kürzerer Dauer zum Beispiel Angst, Furcht,… nicht davon betroffen beziehungsweise zur Selbstverteidigung dienen und Sprüchen, die dem Heilungsprozess zuträglich sind.

ad Beschwörung:
- Hier ist davon die Herbeirufung von Elementaren zu unterscheiden, die in Lorit erlaubt bleibt.
- Es ist verboten etwas Unbelebtes zu beschwören, dass die Stabilität des Landes gefährden kann. Bei der Beschwörung von Belebtem dürfen auch mit Lizenz keine Leichenteile verwendet werden oder Chimären erschaffen werden.

ad Portalmagie: Portalmagie ist nicht in Lorit nicht per se verboten, allerdings ist die Ausübung in Lorit aufgrund des dort vorherrschenden Magiegeflechts mit Risiken behaftet. Die Ausübung von dieser überliegt somit in der Eigenverantwortung der anwendenen Person.

Für Heilmagie gilt folgender Grundsatz: Heilmagie ist nur dann einzusetzen, wenn kein anderer Weg (= wenn keine oder zuwenige vertrauenswürdige Feldscher / Heiler / Kräuterkundigen da sind oder ihre Kräfte / Kapazitäten nicht ausreichen) besteht den Patienten zu helfen und diese sonst sterben würden beziehungsweise wenn seine Kampfkraft/Wissen sofort gebraucht wird. Heilmagie kann ohne Einschränkung gelehrt werden.

Bei der Unterrichtseinheit "Verteidigung gegen Schwarzmagie" an der Akademie müssen immer Ordensleute anwesend sein, die für die Sicherheit sorgen.

Die Festlegung was genau als Schwarzmagie zu sehen ist wird vom Akademieleiter vorgegeben und letztgültig von den Orden festgesetzt.


5) Was man tun und lassen soll
Rechte und Pflichten

Alle Mitglieder der Akademie sind den Gesetzen Lorits unterworfen – sowohl innerhalb als auch außerhalb Lorits.

Ohne Lizenz und der damit zusammenhängende Erlaubnis darf die jeweilige Magie bzw. Magie an sich nicht gewirkt werden.

Es gibt in Lorit folgende Lizenzen:

• Magielizenz: Diese Lizenz benötigen alle Personen und Wesen, die innerhalb von Lorit Magie ausüben wollen. (Ausnahme: Elfen Lorits) Somit muss auch Auswärtige diese Lizenz für die Magieausübung in Lorit beantragen.

• Lehrlizenz: Pro Fachgebiet kann für den magischen Unterricht eine Lehrerlaubnis erteilt werden.

• Lehr- und Wissenslizenz zu Schwarzmagie: Pro Fachgebiet kann für die Verteidigung gegen Schwarzmagie eine Lehrerlaubnis erteilt werden.

Die Lizenzen werden durch die Orden vergeben. Magistra Majoris der Akademie und höhere Akademiemitglieder haben ein Vetorecht. Das endgültige Vetorecht hat der Akademieleiter.

Lizenzen können temporär oder unbefristet vergeben werden. Jeder Lizenznehmer kann jederzeit durch Vertreter der Orden (diese werden dazu mit Recht und Siegel beauftragt) auf seine Rechtschaffenheit überprüft werden.

Wenn ein Magier aus der Akademie bzw. aus dem Dienst an Lorit ausscheidet, wird von Fall zu Fall entscheiden welches Wissen versiegelt oder gelöscht wird. Dies erfolgt in Abstimmung des Ausscheidenden, der Akademie und den Orden. Die Versiegelung erfolgt durch Priester, die somit auch die letztgültige Autorität haben.

Das absichtliche Brechen der Siegel ist eine Strafftat, die unter das Strafrecht Lorits fällt.

Bei einer Anklage gegen ein Akademiemitglied ist diesem stets ein Verteidiger zu stellen.
Die Verhandlung von schweren Vergehen soll durch ein Ordensgericht und unter Einbeziehung der Akademie erfolgen.
Die Verhandlung von minderen Vergehen erfolgt durch den Akademieleiter und Einbeziehung des Beirats.
Verhandlungen im Felde sollen tunlichst zu vermeiden und der Angeklage ist schnellstmöglich und sicher nach Lorit zu überführen.


6) Vom Austausch des Wissens

Wissen ist ein kostbares Gut. Je nach Möglichkeit und Einschätzung soll Wissen gesammelt und dann geteilt und verbreitet oder den Orden übergeben werden.

Für Forschungszwecke kann auch der Austausch mit anderen Akademie erfolgen dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:

• Keine Partnerschaft mit Akademie, die Schwarzmagie (lt. Definition für Lorit) frei zugänglich unterrichten.
• Die Auswahl dieser Partnerschaften mit anderen Akademien erfolgt durch die Orden.
• Magier, die eine Lehrlizenz für Schwarzmagie besitzen, dürfen nur in Begleitung oder mit Sondergenehmigung zu anderen Akademien bzw. in andere Länder reisen.

• Alle Forschungseinträge werden vom Akademieleiter erteilt und vom Beirat geprüft.


7) Die Stätten unseres Wirkens

Da der Ort der Magieakademie zur magischen Hand zu Lorit noch nicht festgelegt ist, stellt die LLW inzwischen Gebäude, sodass die Akademie derzeit noch auf Wanderschaft ist.

Re: Neugründung Magieakademie in Lorit - ergänzende Beschlüs

Verfasst: Fr 3. Mai 2013, 16:09
von Hadubrand
Dazu ergänzend wurden noch folgende Beschlüsse gefasst, die in der Satzung nicht enthalten sind:

+ Die Kosten zur Er- und Einrichtung der Akademie trägt die LLW.
+ Überschüsse aus dem Budget der Akademie gehen bis zur Deckung der Finanzierung an die LLW.

+ Bewerbungen für die Akademieleitung müssen bis Ende Frühling bei den Tempeln der verschiedenen Orden eingehen. Der Aushang dazu erfolgt loritweit.

+ Bewerbungen für die Stellvertretung der Akademieleitung müssen bis Ende Frühling bei den Tempeln der verschiedenen Orden eingehen. Der Aushang dazu erfolgt loritweit.

+ Bewerbungen für Lehrstühle an der Akademie müssen bis Ende Frühling bei den Tempeln der verschiedenen Orden eingehen. Der Aushang dazu erfolgt loritweit.

Re: Neugründung Magieakademie in Lorit

Verfasst: Sa 4. Mai 2013, 12:04
von Bruder Winand
Hadubrand hat geschrieben:Akademie der magischen Hand zu Lorit

[...]

d) Der Beirat wird von folgenden Gruppierungen gestellt:

• 1 MagierIn der Akademie (=Stellvertretung der Akademieleitung)
• 1 PriesterIn der Isana
• 1 Mitglied der LLW (Diese darf allerdings nicht magisch sein.)

[...]

• Adepten müssen als nach Abschluß der theoretischen Prüfung als Magister Minoris dem Land Lorit (und somit den Orden bzw. dem Letzten Loriter Widerstand) dienen (maximale Dauer: die bisherige Lehrzeit) oder die Ausbildung bezahlen.
Dazu hätte ich noch zwei Sachen:

Zum einen würde ich "PriesterIn" auf "KlerikerIn" abändern, wenn das Amt nicht wirklich ausschließlich von Klerikern im Rang des Priesters bekleidet werden soll. (Persönlich hatte ich das auch mit einer noch höherrangigen Person besetzt)

Zweitens, bilde ich mir zumindest ein, dass wir gesagt hatten, dass der Dienst am Land Lorit auch im Dienst der Akademie abgeleistet werden kann. Oder täusch ich mich da?

Re: Neugründung Magieakademie in Lorit

Verfasst: Sa 4. Mai 2013, 18:06
von Hadubrand
ad 1) Ändere ich dann.

ad 2) Schreibe ich noch dazu.

Re: Neugründung Magieakademie in Lorit - Entwurf Satzung

Verfasst: Mo 6. Mai 2013, 21:29
von Lares von Blaustein
Hadubrand hat geschrieben:Akademie der magischen Hand zu Lorit
2) Ein jedes gebraucht Ordnung und Struktur
Regeln zur Verwaltung und Struktur

a) Der Akademieleiter muss einen einwandfreien Leumund haben, aufrechter und lorit-ergebener Gesinnung sowie magisch begabt sein. Dem Akademieleiter bleibt selbst überlassen welche Aufgaben er an andere Personen und Wesen übergibt.

b) Die Wahl des Akademieleiters

• muss einstimmig erfolgen.
• erfolgt durch den Beirat.

• Nach 30 Tagen ohne einstimmige Wahl darf der Stellvertreter nicht mehr zu Wahl antreten und
• die Orden entscheiden über die nächste Akademieleitung.
Zu 2b hatten wir glaube ich gesagt, dass nach den ersten dreißig Tagen ohne einstimmige Entscheidung, der stellvertretende Akademieleiter nicht mehr selbst kandidieren darf und nach weiteren dreißig Tagen ohne einstimmige Entscheidung die Orden alleine den nächsten Akademieleiter bestimmen.

LG, Tim

Re: Neugründung Magieakademie in Lorit - ergänzende Beschlüs

Verfasst: Mo 6. Mai 2013, 21:35
von Lares von Blaustein
Hadubrand hat geschrieben:Dazu ergänzend wurden noch folgende Beschlüsse gefasst, die in der Satzung nicht enthalten sind:
+ Bewerbungen für die Akademieleitung müssen bis Ende Frühling bei den Tempeln der verschiedenen Orden eingehen. Der Aushang dazu erfolgt loritweit.

+ Bewerbungen für die Stellvertretung der Akademieleitung müssen bis Ende Frühling bei den Tempeln der verschiedenen Orden eingehen. Der Aushang dazu erfolgt loritweit.

+ Bewerbungen für Lehrstühle an der Akademie müssen bis Ende Frühling bei den Tempeln der verschiedenen Orden eingehen. Der Aushang dazu erfolgt loritweit.
IT: Für die Akademieleitung wird sich selbstverfreilich auch Gerwulf Eichinger (NSC IT-Tag) bewerben. Und natürlich für den Lehrstuhl für Kampfmagie. ;-)

OT: Ich meine wir hatten gesagt, dass der stellvertretende Akademieleiter vom Akademieleiter bestimmt wird, da diese ja gut zusammenarbeiten müssen. Daher macht eine Bewerbungsrunde für den Stellvertreter eigentlich keinen Sinn, oder?

LG, Tim

Re: Neugründung Magieakademie in Lorit - ergänzende Beschlüs

Verfasst: Di 7. Mai 2013, 09:17
von Hadubrand
Anmerkung zu 2b) wurde ausgebessert.
Lares von Blaustein hat geschrieben: OT: Ich meine wir hatten gesagt, dass der stellvertretende Akademieleiter vom Akademieleiter bestimmt wird, da diese ja gut zusammenarbeiten müssen. Daher macht eine Bewerbungsrunde für den Stellvertreter eigentlich keinen Sinn, oder?

LG, Tim
Wir können das auch so formulieren. Im Grunde geht es ja darum am Anfang möglichst viele Interessenten zu... holen.